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28.04.2024
28.04.2024
20401 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Mindest­abstands­gebot von 250 Metern zwischen Wett­vermittlungs­stellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig

28.03.2023Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wett­vermittlungs­stellen und Schulen von 250 Metern vorsieht, für voraussichtlich unionsrechtswidrig erachtet und der Beschwerde eines Passauer Wett­vermittlungs­unternehmens stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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