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28.04.2024
28.04.2024
22369 Oberlandesgericht Zweibrücken

Land haftet nicht für Projekt- und Reisekosten bei einem selbständigen Abbruch einer Schulveranstaltung durch Schüler

13.11.2023Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger nicht für gezahlte Projektkosten und Reisekosten haftet, wenn Schüler eine außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes stattfindende Schulveranstaltung abbrechen und vorzeitig eine kurzfristig selbstorganisierte Heimreise antreten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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