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28.04.2024
28.04.2024
15859 Landgericht Berlin

Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht Gutschrift auf Konto des Vermieters voraus

06.07.2021Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung setzt nicht voraus, dass sie auf das Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Es genügt, dass der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto ausreichend gedeckt ist. Für eine von der Bank fehlerhaft ausgeführte Überweisung haftet der Mieter nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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