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21.10.2026
21.10.2026
28735 Kanzlei am Südstern

Private Social-Media-Posts führen zur Kündigung

21.10.2026Äußerungen in sozialen Netzwerken können arbeitsrechtliche Folgen haben, obwohl sie außerhalb der Arbeitszeit veröffentlicht werden. Besonders relevant kann dies sein, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Stellung in besonderer Weise für die Ziele und Werte seines Arbeitgebers steht. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Arbeitsgericht Halle (Saale) in seinem Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. 1 Ca 378/24). Dabei ging es um einen Wissenschaftler an einem ethnologischen Forschungsinstitut, dessen öffentliche Äußerungen zum Staat Israel schließlich zur Kündigung führten.Der Fall zeigt zugleich, dass zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung genau unterschieden werden muss. Obwohl das Gericht in den Äußerungen des ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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