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09.09.2026
09.09.2026
28542 Kanzlei am Südstern

Probezeit bei Befristung: Wann vier Monate gerechtfertigt sind

09.09.2026Bei einem befristeten Arbeitsvertrag stellt sich häufig die Frage, wie lang eine vereinbarte Probezeit sein darf. Eine feste Quote gibt das Gesetz dafür nicht vor. Das Bundesarbeits­gericht hat mit Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24) klargestellt, dass es vielmehr auf die Dauer der Befristung, die konkrete Tätigkeit und die weiteren Umstände des Einzelfalls ankommt.Im entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin für ein Jahr befristet beschäftigt und sollte die ersten vier Monate auf Probe arbeiten. Als ihr Arbeitgeber noch während dieser Zeit kündigte, stritten die Parteien darüber, ob eine viermonatige Probezeit bei einem einjährigen Vertrag überhaupt angemessen war. Warum das Bundesarbeits­gericht die Vereinbarung letztlich ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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