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09.07.2026
09.07.2026
28308 Kanzlei am Südstern

Lohnerhöhung nur für neue Verträge? – Gleichbehandlung zählt

08.07.2026Nicht jede Entscheidung des Bundesarbeits­gerichts verändert die Rechtslage grundlegend. Dennoch gibt es Urteile, die für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Alltag relevant sein können. Ein solches Urteil hat das Bundesarbeits­gericht am 26.11.2025 unter dem Aktenzeichen 5 AZR 239/24 getroffen. Es ging um die Frage, ob eine Arbeitnehmerin von einer allgemeinen Lohnerhöhung ausgeschlossen werden durfte, weil sie einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben hatte. Welche Bedeutung diese Entscheidung hat, erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin.Die Klägerin war seit Anfang 2015 in der Produktion eines Unternehmens beschäftigt. Im Jahr 2022 bot die Arbeitgeberin ihrer gesamten Belegschaft neue, einheitliche ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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