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02.09.2026
02.09.2026
28518 Kanzlei am Südstern

Vorgetäuschte Polizeikontrolle mit Dienstwaffe: Wann ist es Nötigung?

02.09.2026Polizeibeamte dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in die Rechte anderer Menschen eingreifen. Werden dienstliche Befugnisse jedoch lediglich als Vorwand eingesetzt, um andere einzuschüchtern oder zurechtzuweisen, können strafrechtliche Grenzen überschritten sein. Einen solchen Fall hatte das Kammergericht Berlin zu beurteilen. Mit Beschluss vom 10. April 2026 (Az. 3 ORs 27/26) verwarf es die Revision eines Polizeibeamten, der nach den Feststellungen der Vorinstanz eine Polizeikontrolle vorgetäuscht und dabei seine Dienstwaffe eingesetzt hatte. Warum die konkreten Umstände für die Entscheidung entscheidend waren, erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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