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23.09.2026
23.09.2026
28599 Kanzlei am Südstern

Dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz: 15.000 Euro Entschädigung

23.09.2026Kameras in Produktions­betrieben können dem Schutz vor Diebstählen oder der Arbeitssicherheit dienen. Gleichzeitig greifen sie in die Persönlich­keitsrechte der Mitarbeiter ein, wenn diese während ihrer täglichen Arbeit ständig erfasst werden. Wo dabei die Grenze liegt, zeigt ein Urteil des Landesarbeits­gerichts Hamm vom 28.05.2025 (Az. 18 SLa 959/24). In diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin erfahren Sie, weshalb die umfassende Videoüberwachung eines Produktions­mitarbeiters rechtswidrig war und warum ihm das Gericht eine Geldentschädigung von 15.000 Euro zusprach.Der Fall zeigt anschaulich, dass ein nachvollziehbares Sicherheits­interesse des Arbeitgebers eine weitreichende Überwachung nicht automatisch ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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