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07.10.2026
07.10.2026
28673 Kanzlei am Südstern

Postgeheimnis verletzt: Wann Briefe mit Kokain nicht als Beweise gelten

07.10.2026Was passiert, wenn Mitarbeiter einer Postfiliale einen Brief ohne ausreichenden Grund öffnen und dabei Betäubungsmittel entdecken? Mit dieser Frage und den Folgen für ein späteres Strafverfahren beschäftigte sich das Landgericht Ravensburg in seinem Urteil vom 7. April 2026 (Az. 5 NBs 26 Js 25093/21). Der Fall zeigt anschaulich, dass ein Verstoß gegen das Postgeheimnis unmittelbare Beweise unverwertbar machen kann, später gefundene Beweismittel davon aber nicht automatisch betroffen sind. Erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin, weshalb der Angeklagte in zwei Punkten freigesprochen, wegen eines bei einer späteren Wohnungsdurch­suchung festgestellten Drogenbesitzes jedoch verurteilt wurde. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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