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05.11.2026
05.11.2026
28797 Kanzlei am Südstern

Kokainschmuggel am Flughafen: Wann gilt Zusammenarbeit als Bande?

04.11.2026Zwei Bundespolizisten, mehrere mutmaßliche Komplizen und große Mengen Kokain: Am Flughafen sollten Drogentransporte aus Südamerika an den Kontrollen vorbeigeschleust werden. Die Beteiligten hatten sich auf eine längerfristige Zusammenarbeit verständigt und sollten für ihre Unterstützung erhebliche Geldbeträge erhalten. Doch reicht eine solche Vereinbarung bereits aus, um strafrechtlich von einer Bande zu sprechen?Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 21. April 2026 (Az. 4 StR 679/25). Im Mittelpunkt stand die Unterscheidung zwischen einer bandenmäßigen Straftat und der gemeinschaftlichen Unterstützung fremder Drogengeschäfte. Diese Abgrenzung ist für die strafrechtliche Bewertung von erheblicher Bedeutung, ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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