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29.04.2024
29.04.2024
16299 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Piraten Open Air: Angeordnete regelmäßige Lärmmessungen bleiben weiterhin Pflicht

13.08.2021Das Ober­verwaltungs­gericht in Greifswald hat die Beschwerde der Veranstalterin des „Piraten Open Air Theaters“ in Grevesmühlen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, mit der der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verpflichtet worden ist, Lärm­immissions­messungen durch die Veranstalterin durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen, zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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