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27.04.2024
27.04.2024
22154 Oberverwaltungsgericht Münster

Einsatz von Herdenschutzhunden kann zeitlich beschränkt werden

13.10.2023In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet kann im Einzelfall der Einsatz von Herdenschutzhunden im Freien beschränkt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch unzumutbares Hundegebell während der Nachtzeit und der Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu unterbinden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Landwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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