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27.04.2024
27.04.2024
23467 Amtsgericht Berlin-Wedding

Trittschallschutz muss die zur Zeit der Gebäudeerrichtung geltenden Anforderungen erfüllen

19.03.2024Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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