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28.04.2024
28.04.2024
21073 Landgericht Lübeck

Pflichtangaben in Auto-Werbevideo erst nach 17 Sekunden zu spät

20.07.2023Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Die Angaben dürfen aber auch nicht zu spät im Video erscheinen, wie das LG Lübeck nun entschied. Denn möglicherweise werde das Video nicht bis zur Sekunde 17 ansehen - die Angaben im gerügten Video kamen somit zu spät.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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