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24.03.2025
24.03.2025
25493 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main zu den Prüfpflichten eines Hostproviders - hier Meta im Fall der "Hirschhausen Diät"

12.03.2025Ein Hostprovider - hier Meta - muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren. Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderung typografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welche den Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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