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28.04.2024
28.04.2024
22514 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Pflicht zur Kenntnisnahme einer dienstlichen SMS in der Freizeit

12.12.2023Pflicht zur Kenntnisnahme einer dienstlichen SMS in der FreizeitIst dem Arbeit­nehmer auf der Grundlage der betrieb­lichen Regelungen bekannt, dass der Arbeit­geber die Arbeits­leistung für den darauf­fol­genden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkre­ti­sieren wird, besteht eine Pflicht zur Kennt­nis­nahme einer solchen, per SMS mitge­teilten Weisung auch in seiner Freizeit. Bei der Kennt­nis­nahme der Weisung zum konkre­ti­sierten Dienst handele es sich nicht um Arbeitszeit im arbeits­schutz­recht­liche Sinne. Die Kennt­nis­nahme einer SMS stellt sich als zeitlich derart gering­fügig dar, dass nicht von einer ganz erheb­lichen Beein­träch­tigung der Nutzung der freien Zeit ausge­gangen werden kann. Die Ruhezeit wird dadurch nicht unterbrochen. ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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