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27.04.2024
27.04.2024
16332 Oberlandesgericht Dresden

Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Be­handlungs­unterlagen

18.08.2021Die Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Be­handlungs­unterlagen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts ist nicht ausreichend. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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