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27.04.2024
27.04.2024
20729 Amtsgericht Rheine

Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter

30.05.2023Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebs­kosten­abrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurück­behaltungs­recht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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