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28.04.2024
28.04.2024
22437 Oberlandesgericht Dresden

Radiologe muss bei MRT entdeckte Zufallsbefunde in Arztbrief an überweisenden Behandler aufnehmen

27.11.2023Ein Radiologe muss für ihn erkennbare Zufallsbefunde im Arztbrief an den überweisenden Behandler aufnehmen. Tut er dies nicht, so liegt ein Behandlungsfehler im Sinne eines Diagnoseirrtums vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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