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28.04.2024
28.04.2024
19801 Bundesverwaltungsgericht

Absolventen des Zweiten Examens haben einen Anspruch auf unentgeltliche Kopien ihren Examensklausuren

08.12.2022Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben gemäß Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesj­ustiz­prüfungs­amt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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