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07.05.2024
07.05.2024
10051 Oberlandesgericht Köln

Sachliche Auseinandersetzung mit NS-Zeit rechtfertigt nicht Vergleich mit "Gashahnaufdreher"

17.12.2019Der Vergleich eines Journalisten mit einem "Gashahnaufdreher" im Dritten Reich wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass dieser sich zuvor in einem Artikel mit der Frage beschäftigt hat, ob rechtes Gedankengut toleriert werden dürfe. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bonn und hob damit einen Teilfreispruch des Landgerichts Bonn auf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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