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06.11.2025
06.11.2025
27311 Landgericht Köln

Mieter muss Reparaturkosten für beschädigte Wohnungstür nach Polizeieinsatz übernehmen

05.11.2025Das Landgericht Köln hat dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür Schadensersatz gegen Mieter und Wohnungsnutzer zugesprochen. Zwar hätten die Beklagten die Tür nicht selbst beschädigt. Die Beschädigung durch die Polizisten sei ihnen jedoch zuzurechnen. Denn nach dem Ergebnis einer durchgeführten Beweisaufnahme stehe für das Gericht fest, dass die Beklagten den Polizeieinsatz in Form des Aufbrechens der Wohnungseingangstür durch ihr Verhalten ausgelöst haben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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