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16.05.2024
16.05.2024
11700 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Keine barrierefreie Erreichbarkeit einer Apotheke bei 4,5 bis 5,5 cm hohen Stufe im Eingangsbereich

23.07.2020Eine Apotheke ist nicht gemäß § 4 Abs. 2a der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) barrierefrei, wenn sich im Eingangsbereich eine 4,5 bis 5,5 cm hohe Stufe befindet. Umbaukosten von 8.000 EUR sind dem Inhaber einer Apotheke grundsätzlich zuzumuten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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