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28.04.2024
28.04.2024
22667 Landgericht Frankfurt am Main

Recht zum Betreten einer Sonder­nutzungs­fläche zwecks Erreichen einer Gemeinschaftsfläche

22.01.2024Kann eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Sonder­nutzungs­fläche erreicht werden, so besteht ein Recht auf Betreten der Sonder­nutzungs­fläche. Insofern unterliegt das Sondernutzungsrecht einer immanenten Schranke. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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