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28.04.2024
28.04.2024
20147 Landesarbeitsgericht Thüringen

Unzulässiges einfaches Bestreiten des Inhalts eines Schreibens bei Nachweis des Zugangs der Briefsendung

06.02.2023Kann eine Partei nachweisen, dass der Gegenseite ein Schreiben zugegangen ist, so genügt es nicht, dass die Gegenseite den Inhalt des Schreibens einfach bestreitet. Vielmehr muss und kann die Gegenseite erklären, welchen anderen Inhalt das Schreiben haben soll. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Thüringen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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