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16.09.2026
16.09.2026
28563 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Idealnutzer im Hotel: Auftragnehmer haftet für ungeeignetes Material

16.09.2026Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat einem klagenden Hotelbetreiber einen Kostenvorschuss zugesprochen. Der beklagte Unternehmer habe ungeeignete Materialien im Bereich der Zimmertüren und Handtuchhalter verwendet. Bei Hotelnutzern könne nicht von "Idealnutzern" ausgegangen werden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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