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07.05.2026
07.05.2026
28067 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags in der Absicht dadurch ihre Beförderungschancen zu erhöhen

06.05.2026Der Ausschluss einer Polizeikommissarin aus Beförderungs­auswahlverfahren beim Polizeipräsidium Düsseldorf ist rechtmäßig, weil gegen diese ein Disziplinar­verfahren wegen des begründeten Verdachts anhängig ist, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich nur deshalb hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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