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11.09.2026
11.09.2026
28547 Bundesarbeitsgericht

Haftungsumfang des Schadenerstatz wegen Diskriminierung im Stellenbe­setzungsverfahren: BAG verneint zeitlich unbegrenzte Ersatzpflicht

11.09.2026Der Arbeitgeber ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehand­lungsgesetzes (AGG) bei einem Verstoß gegen das Benachtei­ligungsverbot des § 7 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen. Die sich daraus ergebende Ersatzpflicht des Arbeitgebers ist nicht von vorneherein in ihrem Umfang begrenzt. Die Haftung für Verdienst­ausfallschäden eines im Stellenbe­setzungsverfahren unzulässig benachteiligten Bewerbers, der die Stelle ohne Benachteiligung erhalten hätte, kann aber entfallen, wenn der Zurechnungs­zusammenhang zwischen Benachteiligung und Schaden nicht (mehr) besteht. Dies kann der Fall sein, wenn der Bewerber eine neue angemessene Beschäftigung ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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