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20.06.2025
20.06.2025
26050 Bundesarbeitsgericht

Befristeter Arbeitsvertrag läuft auch bei Wahl in den Betriebsrat aus

19.06.2025Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsrats­mitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsrats­mitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Dies hat das Bundesarbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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