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09.09.2025
09.09.2025
26981 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Vorabmitteilung zum aktuellen Urteil des Bundesarbeits­gerichts vom 20.05.2025 – Betriebsratssitzung: Ersatzladung bei kurzfristigem Ausfall nicht erforderlich

09.09.2025Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 20.05.2025, Aktenzeichen 1 AZR 35/24 Fällt ein Betriebsrats­mitglied erst am Sitzungstag kurzfristig aus, muss nach Auffassung des BAG kein Ersatzmitglied in letzter Minute eingeladen werden. Damit bestätigte das Gericht zugleich die Wirksamkeit einer Betriebsver­einbarung, die zu einer Kürzung des sogenannten Entgelt-Sockelbetrags geführt hatte.  Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer aus der Metallwaren­industrie, dessen Arbeitgeberin nicht ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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