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07.06.2025
07.06.2025
25977 Landgericht Berlin II

Google verstieß mit unzulässiger Vereinfachung bei Konto-Registrierung gegen Datenschutz

06.06.2025Mit einer einzigen Registrierung sollten Verbraucher:innen Google erlauben, ihre Daten auf 70 Diensten zu verarbeiten. Eine vermeintliche Einwilligungser­klärung bei der Registrierung für ein Google-Konto verstieß gegen die Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) und war unwirksam. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Die Einwilligung beruhe nicht auf einer freiwilligen und informierten Entscheidung der Nutzer:innen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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