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28.04.2024
28.04.2024
14453 Bundesgerichtshof

Musterfeststellungs­klage zur Ankündigung einer Modernisierungs­maßnahme erfolgreich

22.03.2021Der Bundesgerichtshof hat in einem Musterfeststellungs­verfahren entschieden, dass die Vermieterin aufgrund der im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungs­maßnahmen in ihrer großen Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften berechnen kann. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungs­kündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es nicht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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