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28.04.2024
28.04.2024
20770 Amtsgericht Berlin-Mitte

"Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrrad­abstell­plätzen

06.06.2023Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwendig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrrad­abstell­plätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit über­durch­schnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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