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06.06.2025
06.06.2025
25970 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Behörde kann nach Trunkenheitsfahrt mit erlaubnisfreien Fahrzeug das Fahren mit Fahrrad und E-Scooter untersagen

05.06.2025Das Oberverwal­tungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die Fahrerlaub­nisbehörde im Einzelfall auf Grundlage des § 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Untersagung aussprechen kann, mit erlaubnisfreien Fahrzeugen - dazu zählen etwa Fahrräder und E-Scooter - am Straßenverkehr teilzunehmen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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