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05.09.2025
05.09.2025
26960 Amtsgericht Frankfurt am Main

Keine verschuldens­unabhängige Gefährdungshaftung für E-Scooter

04.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Halter von Elektrokleinst­fahrzeugen (sog. E-Scooter) keine Verpflichtung zur verschuldens­unabhängigen Haftung nach § 7 StVG trifft.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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