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27.04.2024
27.04.2024
23439 Landgericht Berlin

Keine Modernisierungs­miet­erhöhung nach Einbau eines nur auf Zwischenetagen haltenden Aufzugs

13.03.2024Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungs­miet­erhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchs­wert­steigerung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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