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27.04.2024
27.04.2024
22731 Landgericht Bremen

Vorliegen einer energetischen Modernisierung bemisst sich nach Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme

29.01.2024Ob eine energetische Modernisierung zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie im Sinne von § 555 b Nr. 1 BGB führt, bemisst sich anhand einer Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme. Unbeachtlich sind fiktiv errechnete Einsparungen. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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