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29.04.2024
29.04.2024
21703 Bundesgerichtshof

BGH: Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung dar

04.09.2023Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar. Der Vermieter kann daher in diesem Fall keine Modernisierungs­mieterhöhung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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