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02.12.2024
02.12.2024
22828 Landgericht Berlin

Erhöhung auf marktübliche Miete bei Ausspruch einer Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit

12.02.2024Ordnet das Gericht gemäß § 574 a Abs. 2 BGB eine Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit an und liegt die bisherige Miete unter der marktüblichen Neuvermietungsmiete, so muss das Gericht zugleich die Erhöhung der Miete anordnen, wenn dies für den Mieter sozialverträglich ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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