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15.12.2025
15.12.2025
27449 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Anspruch des Betriebsrats auf Einsicht in nicht-anonymisierte Gehaltslisten trotz Widerspruch einzelner Mitarbeiter

01.12.2025Landesarbeits­gericht Sachsen, Beschluss vom 26.05.2025, Aktenzeichen 2 TaBV 8/24 Sachverhalt und Hintergrund: Im Verfahren stritten Betriebsrat und Arbeitgeberin über die Verpflichtung, dem Betriebsrat Einsicht in nicht-anonymisierte Bruttolohn- und Gehaltslisten für bestimmte Arbeitnehmer zu gewähren. Die Listen betrafen die Monate Mai und Juni 2023. Fünf Arbeitnehmer hatten der Einsicht ausdrücklich widersprochen und ein standardisiertes Schreiben vorgelegt. ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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