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29.04.2024
29.04.2024
21865 Oberlandesgericht Zweibrücken

Landkreis haftet als Veranstalter eines Ferienprogramms für einen Traktorunfall, durch den ein 7-jähriger Junge schwer verletzt wurde

18.09.2023Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Landkreis, der über sein Jugendamt einen Ferienpass zum Kauf herausgibt und sich selbst darin als Veranstalter bezeichnet, für Unfälle der Teilnehmenden während der Veranstaltung haftet, auch wenn diese von einer Privatperson durchgeführt wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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