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02.01.2026
02.01.2026
27572 Landgericht Stralsund

Zoo muss keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung im Streichelgehege zahlen

02.01.2026Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für einen durch ein Tier verursachten Schaden im Streichelgehege haftet, wenn dieser alle zumutbaren Sicherheits­vorkehrungen getroffen hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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