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28.04.2024
28.04.2024
20582 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Land haftet nicht für alle Folgen von Wolfsangriffen

03.05.2023Greift ein Wolf eine Schafherde an und kommt es infolge des Angriffs zu Fehlgeburten bei trächtigen Schafen, so können die Schafhalter für diese Folgen des Angriffs keinen Schadensersatz vom Land Schleswig-Holstein verlangen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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