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29.10.2025
29.10.2025
27265 Verwaltungsgericht Stade

Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes - Wolf darf geschossen werden

28.10.2025Mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade in dem Verfahren 1 B 2768/25 den von einer nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UmwRG anerkannten Vereinigung gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz unter Anordnung des Sofortvollzugs erlassene - zeitlich befristete - Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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