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30.10.2025
30.10.2025
27281 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes im Landkreis Cuxhaven bleibt vollziehbar

30.10.2025Das Niedersächsische Oberverwal­tungsgericht hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 28. Oktober 2025 zurückgewiesen, mit der dieses den Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes abgelehnt hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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