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15.12.2025
15.12.2025
27516 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Wolf darf nicht in Umsetzung des von der Umweltminis­terkonferenz Ende 2023 verabredeten "Schnellab­schussver­fahrens" geschossen werden

15.12.2025Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts hat die Beschwerde des Landkreises Wittmund gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 9. Dezember 2025 zurückgewiesen, mit der dieses dem Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes stattgegeben hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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