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13.10.2024
13.10.2024
24418 Anwaltskanzlei Lenné

LAG Köln: Arbeitgeber muss Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe zahlen

20.08.2024Wenn ein Arbeitgeber eine Zielvorgabe für eine Bonuszahlung erst so spät im laufenden Geschäftsjahr festlegt, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, dann muss er dem Angestellten Schadensersatz zahlen. So entschied das Landesarbeits­gericht Köln in seinem Urteil vom 06.02.2024 (Az.: 4 Sa 390/23).Geklagt hatte eine Führungskraft, die ein Jahresgehalt von 95.000 Euro brutto verdiente. Das Festgehalt betrug 66.500 Euro, 28.500 Euro sollten als Bonus ausgezahlt werden, wenn die vorgegebenen Ziele zu 100 Prozent erreicht wurden. Diese Ziele sollten erstmalig sofort nach Antritt der Stelle im Jahr 2016 durch den Vorgesetzten festgelegt werden und anschließend immer zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres. Dies müsse jeweils bis ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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