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25.06.2026
25.06.2026
28272 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Betriebsrat bei Fluggesellschaft Malta Air darf vorerst betriebsver­fassungsrechtliche Mitbestim­mungsrechte ausüben

25.06.2026Das Landesarbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat im Wege des Einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen einer betriebsratsfähigen Organisati­onseinheit an diesem Stationierungsort betriebsver­fassungsrechtliche Mitbestim­mungsrechte ausüben darf. Im Fall klagt die Fluggesellschaft Malta Air, eine Tochter von Ryanair.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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