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07.09.2026
07.09.2026
28529 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

BAG: Vergangen­heitsbezogene Feststellung der Mehrheits­gewerkschaft setzt besonderes Rechtsschutz­interesse voraus

07.09.2026Bundesarbeits­gericht (4. Senat), Beschluss vom 22.04.2026, Aktenzeichen 4 ABR 2/25 Leitsatz:  Eine Feststellung nach § 99 ArbGG, welcher Tarifvertrag nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG in einem vergangenen Zeitraum zur Anwendung kommt, setzt ein besonderes Rechtsschutz­interesse voraus. Dieses besteht nur, wenn sich aus der begehrten Feststellung gegenwärtig noch konkrete Auswirkungen auf die geschützte ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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