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28.04.2024
28.04.2024
22778 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Kündigung unwirksam bei grob fehlerhafter Sozialauswahl

11.12.2023Grob fehlerhafte SozialauswahlLandesarbeits­gericht Hamm, Urteil vom 14.07.2022, Aktenzeichen 18 SA 1548/21Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und daher rechtsunwirksam, wenn die soziale Auswahl der Arbeitnehmer grob fehlerhaft vorgenommen wurde.Ein schwerbehinderter Logistiker war bei der Arbeitgeberin seit März 1990 im Bereich der Intralogistik ohne schriftlichen Arbeitsvertrag tätig.Um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können, wurden für den Standort umfangreiche Restruktu­rierungsmaßnahmen beschlossen.Im Interessenausgleich wurden konkrete Maßnahmen benannt. Für den Bereich Intralogistik bedeutete das, 38 Logistikerstellen werden auf 32 reduziert. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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